Konsumentenschutz Wien
FÜR EUCH & DIREKT

Jetzt online, transparent, direkt und unparteilich. einfach die Situation online schildern und wir konfrontieren das Unternehmen um Einen Bericht zu veröffentlichen.

HIER ONLINE

Kontaktieren Sie uns!

Wir sind für Sie da, egal ob persönlich
elektronisch oder telefonisch.

per Post

KLASSISCH UND
DIREKT

Gerne beantworten wir nach wie vor Ihre Anfragen via Post. Schicken Sie Uns Ihr Anliegen einfach zu.

AdresseAdresseAdresse

per Telefon

GERNE AUCH VIA UNSER
RÜCKRUFSERVICE

Bitte Namen und Telefonnummer eingeben und wir rufen zurück!

einfach Online

ELEKTRONISCH
UND MODERN

Sie können Ihr Anliegen auch gerne direkt online deponieren. Einfach folgendes Formular ausfüllen und los geht´s.

REGISTRIERUNG REGISTRIERUNG REGISTRIERUNG
Von uns, für euch.

Neueste Berichte

  • FINANZEN
  • GESUNDHEIT
  • HEIM
  • BEWEGUNG
  • GESELLSCHAFT
Einbruch bei offenen Fenstern

Bei Herrn M. wurde in die Wohnung eingebrochen, wobei die Täter durch offene Fenster einstiegen. Die Wiener Städtische - Vienna Insurance Group lehnte eine Entschädigung im Rahmen der Haushaltsversicherung mit dem Argument ab, dass es sich in diesem Fall aufgrund der offenen Fenster um keinen Einbruchsdiebstahl handle: Ein offenes Fenster stelle kein erschwertes (Einbruchs-)Hindernis dar. Des Weiteren wären auch keine Beschädigungen an Türen oder Fenstern durch Eindrücken oder Aufbrechen vorhanden gewesen. Da sich der Konsument mit dieser Begründung nicht zufrieden stellen lassen wollte, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnten ein für Herrn M. erfreuliches Ergebnis erzielen: Zwar konnte aus den oben genannten Gründen keine Entschädigung im Rahmen eines Einbruchsdiebstahles erfolgen, die  Wiener Städtische - Vienna Insurance Group leistete die Entschädigung jedoch aus Gründen der Kulanz.

Das Geschäft mit der Liebe

Herr B. hatte sich im Internet bei einem Service der Firma Paidwings AG angemeldet und in der Folge auch wieder gekündigt. Trotzdem wurde er mit Forderungen konfrontiert und er kam zum Konsumentenschutz verband Österreich.

Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine den Herrn B. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In Ihrer Stellungnahme teilte die Firma Paidwings AG mit, dass der Account von Herrn B. gelöscht wurde. Außerdem wurden alle Forderungen - auch beim involvierten Inkassobüro - ausgebucht worden.

Nicht nachvollziehbar Kontosperre



Am 30.1.2024 wurde das Girokonto der Konsumentin bei der Easybank AG aus einem ihr unbekannten Grund gesperrt. Die Konsumentin bemerkte dies nach einer nicht durchgeführten Überweisung, die sie an diesem Tag vorgenommen hatte. Sie setzte sich deshalb umgehend mit dem Kundendienst der Easybank AG in Verbindung, jedoch konnte ihr – trotz mehrmaliger Versuche – niemand helfen oder für Aufklärung sorgen. Sie versuchte an den nächsten Tagen weiter, mit der Bank Kontakt aufzunehmen, um die Kontosperre abzuklären. Schließlich erhielt sie die Rückmeldung seitens des Unternehmens, dass ihre Daten aktualisiert wurden, was mit einer vorübergehenden Kontosperre (maximal zwei Tage) verbunden sein könne. Für die Konsumentin war diese Kontosperre insbesondere deshalb problematisch, weil sie am Monatsanfang stattfand und die notwendigen Überweisungen nicht durchgeführt werden konnten. Die Konsumentin wartet ab und als nach mehreren Tagen das Konto immer noch nicht geöffnet werden konnte, setzte sie sich wieder mit dem Kundendienst in Verbindung:  schließlich wurde ihr erklärt, dass auf ihr Konto ein Geldbetrag überwiesen worden wäre, der nicht identifiziert werden konnte. Da die Konsumentin mit dieser Information nichts anfangen konnte, sie jedoch Überweisungen zu tätigen, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Konto wieder geöffnet würde. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen an mehrere zuständige Stellen des Unternehmens mit der Bitte um sofortige Abklärung. Letztendlich gelang es, die Angelegenheit aufzuklären, so dass das Konto der Konsumentin wieder entsperrt wurde und sie die erforderlichen Zugriffe und notwendigen Überweisungen durchführen konnten.

Nicht nachvollziehbare Heizkosten

Nach der Jahresabrechnung für das Jahr 2022 wurden der Konsumentin für das Jahr 2023 6x je 636€ für Wärme seitens der Wien Energie GmbH vorgeschrieben – ein wesentlich höherer Betrag als für die Jahre davor. Diese Vorschreibung war für die Konsumentin insbesondere deshalb nicht nachvollziehbar, da sich in ihrer 100qm Wohnung 9 Heizkörper befinden, von denen aber nur 2 benutzt wurden. Alle andere Heizkörper waren ausgeschaltet. Die Konsumentin führte weiters an, dass sie eine sehr geringe Penion hätte und keine Möglichkeit sehe, noch mehr bei der Heizung einzusparen.  Da sie die Höhe der Vorschreibung nicht nachvollziehen konnte, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anliegen der Konsumentin der Wien Energie GmbH dar, welche die Erhöhung folgendermaßen rechtfertigte: „Seit Längerem sind die Preise im Energie- und Wärmebereich sprunghaft angestiegen. Daher war die Preiserhöhung im Wärmebereich in dieser Höhe unumgänglich. Nun zur Erhöhung Ihrer Teilbetragsvorschreibungen. Die Fernwärmeabrechnung besteht aus zwei Teilen: • Der Grundpreis deckt sämtliche Fixkosten der Fernwärme ab (Infrastruktur, Energielieferung, Wartung, Instandhaltung, etc.) und wird nach Quadratmeter verrechnet. Der Grundpreis wurde per September um 20 Prozent angepasst. • derArbeitspreis, die tatsächlich gelieferte und verbrauchte Wärmemenge. Die Anpassung auf den Arbeitspreis betrug 180 Prozent. • DerPreis für die Trinkwassererwärmung wurde um 50 Prozent erhöht. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch, bedeuten die neuen Preise Mehrkosten von etwa 45 Euro monatlich bzw. eine Steigerung von 92 Prozent auf die Gesamtkosten. Die verbrauchsabhängigen Kosten machen dabei etwas mehr als die Hälfte der Abrechnung aus. Als Berechnungsgrundlage wird hier ein durchschnittlicher Wiener Haushalt mit 70 Quadratmetern und einem Wärmeverbrauch von 4.900 Kilowattstunden pro Jahr herangezogen. Die Konsumentin hatte im vergangenen Jahr allerdings einen Wärmeverbrauch von zirka 15.000 Kilowattstunden allein für die Heizung. Das ist deutlich mehr als ein durchschnittlicher Wiener Haushalt, was auch die Kostenanpassung von mehr als den angekündigten 92 Prozent erklärt.“

Dieser hohe Verbrauch war der Konsumentin dennoch nicht nachvollziehbar, insbesondere, da sie, wie sie anführte,  im einzigen geheizten Zimmer lediglich 20 Grad hatte, im Schlafzimmer 14 Grad. Das Folgeanliegen der Konsumentin, deshalb die Zähler auszutauschen, blieb bis Redaktionsschluss ungelöst.

Dubiose Datingportale zocken fröhlich weiter ab

Herr K. wurde von einem Inkassobüro mit Forderungen von zwei Datingportalen der Firma "dateyard AG" konfrontiert. Da er keinen Vertrag abgeschlossen hatte kam er zum Konsumentenschutz Verband Österreich.

In ihrer Stellungnahme teilte die Firma "dateyard AG" mit, dass die Accounts gelöscht und die Forderungen ausgebucht wurden. Herr K. bedankte sich für rasche und effiziente Unterstützung durch die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich

Domainlöschung mit Hindernissen

Im Jahr 2009 hat Herr S. eine Domain auf der Seite von www.internic.at bestellt und dabei einen Abovertrag mit internic Datenkommunikations GmbH abgeschlossen. Frau S. teilt uns mit, dass ihr Ehemann verstorben ist. Dadurch ist der Vertrag hinfällig geworden und die Konsumentin versuchte diesen zu kündigen und die offene Forderung ausbuchen zu lassen. Alles leider ohne Erfolg. Zusätzlich wurde in der Angelegenheit auch ein Inkassobüro tätig. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens hat sich Frau S. hilfesuchend hat an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau S. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Um weitere Kosten und andere Folgen zu vermeiden, entschied sich Frau S. den offenen Betrag zu begleichen.

Kosten für Mietvertragserstellung

Die Konsumentin bezog eine neue Wohnung. Beim Einzug wurde ihr ein vom der Immobilienverwaltung und -vermittlung Otto Stejskal ein Honorar für die Erstellung des Mietertrags in der Höhe von 234,- € in Rechnung gestellt, was die Konsumentin auch bezahlte. Da die Konsumentin in der Folge aber herausfand, dass die Weitegabe jener Kosten an den Mieter, die für den Mietvertrag anfallen, unter bestimmten Umständen  nicht zulässig ist, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten das Anlegen der Konsumentin dem Unternehmen dar. Bereits einen Tag später wurde seitens des Unternehmens die Rückmeldung, dass der Konsumentin die Kosten für die Vertragserrichtung rückerstattet werden

Holz gekauft und bezahlt, keine Lieferung erhalten

Im März 2017 kaufte Herr G. bei der Firma Peter Blasko aus Gemerka Poloma in der Slowakei Dachstuhlholz im Wert von € 3.700,-. Trotz mehrfacher Versuche konnte Herr G. weder die Lieferung bzw. noch seine Anzahlung zurück bekommen. Daher wandte er sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte Herrn G. nicht geholfen werden. Die slowakische Firma Peter Blasko Holzhandel reagierte bis Redaktionsschluss nicht auf unsere Kontaktaufnahmen.

Rückgabe eines beschädigten TV-Gerätes

Der Konsument kaufte Mei MediaMarkt Wien Riverside 23 ein TV Gerät der Marke Samsung für rund € 1.700,-. Erst bei der Inbetriebnahme zu Hause stellte der Konsument fest, dass der Bildschirm des Fernsehers Kratzer aufwies. Der Konsument versuchte dies mehrfach zu reklamieren bzw. das Gerät zurückzugeben. Da dies nicht akzeptiert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen in Verbindung und legten das Anliegen des Konsumenten mehrfach dar. Schließlich konnte der Konsument das Gerät retournieren und erhielt sein Geld dafür zurück.

Rückerstattung für gebuchte Flugreise

Am 12.10.2023 wollte der Herr E.  bei „Opodo Prime“ eine Flugreise nach Istanbul buchen. Hinflug wäre am 16.10.2023 und Rückflug am 19.10.2023 gewesen. Nach der Buchung erhielte er eine E-Mail mit der Anmerkung „Buchung erfolgreich“. Die Erstellung der Flugtickets selbst sollte jedoch noch bearbeitet werden. Nach der Buchung wurde der Konsument aufgefordert, einen Betrag von € 308,43 zu bezahlen.Er versuchte die Online-Überweisung mittels Kreditkarte (VISA) zu tätigen, diese Online-Überweisung wurde jedoch nicht akzeptiert, obwohl eine Zahlungsoption mittels VISA auf der Homepage der des Unternehmens angeboten war. Des Weiteren versuchte er mittels PayPal die Zahlung abzuwickeln. Diese wurde angenommen und in weiterer Folge wurde der Betrag in Höhe von EUR 308,43 an Vacaciones eDreams überwiesen. Da er bis zum nächsten Tag keine Flugkarten erhalten hatte, ging er zum Office der Türkisch Airlines. Er wurde vom zuständigen Mitarbeiter der Airlines informiert, dass die getätigte Reisebuchung bei Opodo Prime am selben Tag storniert worden wäre, sodass der Konsument gezwungen war, bei den Türkisch Airlines wiederholt zu bezahlen, um Flugtickets zu kaufen. Am 17.10.2023 erhielt er von Opodo Prime eine E-Mail mit einer Entschuldigung, dass die Buchung nicht bearbeitet werden konnte. Es wurde seitens des Unternehmens vorgeschlagen, nochmals die Flugtickets zu buchen. Da er aber die Reise bereits durchgeführt hatte, wollte er keine weitere Flugreise mehr buchen, sondern Herr E. wollte sein Geld zurück erstattet erhalten. Da dies trotz vielfacher Anstrengung und Korrespondenz nicht gelang, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung legten den Sachverhalt und das daraus resultierende Anliegen des Konsumenten nochmals ausführlich dar. Zur Zufriedenheit des Konsumenten wurde die Transaktion über PayPal zurückgesetzt und somit kein Geld abgebucht.

Rückerstattung der Kaution für einen Mietwagen

Herr H. hinterlegte bei der Buchung eines Mietwagens eine Kaution von rund 1000 €. Nach den Angaben des Konsumenten enthielt der Mietvertrag die Vereinbarung, dass der Konsument die Kaution spätestens nach 15 Tagen nach Rückgabe des Wagens zurückgezahlt wird, sofern kein Schaden entstanden ist.  Nach Ablauf dieser Frist versuchte der Konsument selbstständig über die Website des Unternehmens die Kaution zurück zu fordern (hier kann die Rückforderung automatisch aktiviert werden), was jedoch nicht erfolgreich durchgeführt werden konnte. Um die Kaution von rund 1000 € zurück zu erhalten, wandte der Konsument sich deshalb an den Konsumentenschutz Verband Österreich. 

Der Konsumentenschutzverband Österreich und seine Presseabteilung setzten sich mit dem Unternehmen in Verbindung, und legten das Anliegen des Konsumenten nochmals dar. Wenige Tage später erhielt der Konsument die Mitteilung, dass die Kaution ohne Abzug rückerstattet würde, die tatsächliche Rückuchung der Kaution auf das Konto des Konsumenten erfolgte kurz darauf.

Handy-Austausch auf Kulanz

Herr K. kaufte im Oktober 2021 beim Xiaomi Store SCS ein Smartphone Xiaomi 11 T Pro für rund € 750,-. Bereits nach kurzer Zeit traten unterschiedliche Probleme auf - nach Angaben von Herrn K.  "flatterte"  die Kamera bzw. erstellte das Smartphone eigenständig Screenshots. In der Folge wurde das Gerät mehrmals beim Xiaomi Store SCS in Reparatur gegeben, trotz Austausches des Mainboards, der Neuinstallation/factory reset und dem Update auf neue Versionen konnten die Fehlleistungen nur teilweise behoben werden: Das Problem der Screenshots oder Fehler beim Ausführen von Eingaben konnten nicht behoben werden. Als der Konsumenten keine weitere Reparatur akzeptieren wollte, ihm der Austausch des Gerätes aber verweigert wurde, wandte er sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Durch die Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung wurde vom Xiaomi Store SCS der Austausch des gegenständlichen Handys zugesichert. Da Herr K. jedoch den Austausch auf ein bereits repariertes Handy nicht akzeptieren wollte, konnte nach weiterer Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich der Austausch auf ein völlig neuwertiges Gerät erreicht werden.

Zufriedenstellende Rechnung

Anfang November 2016 kam es in der Wohnung von Frau H. zu einem Zimmerbrand. Wenige Tage danach gab es ein Treffen mit Vertretern der Hausverwaltung der Liegenschaft sowie auch mit der von der Hausverwaltung engagierten Sanierungsfirma mabes Trocknung und Sanierung GmbH. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Treffen die vorzunehmenden Maßnahmen besprochen, wie etwa das Entsorgen der vom Brand direkt betroffenen Möbel und Gegenstände. Frau H. ließ weiter mitteilen, dass die Preisvorstellungen der Sanierungsarbeiten nicht besprochen wurden, weshalb sie sich dachte, dass derartige Kosten von der Haushaltsversicherung übernommen werden. Die Konsumentin teilte weiter mit, dass das Unternehmen Anfang Dezember 2016 mit den Entsorgungsarbeiten angefangen hat und folglich auch einen Kostenvoranschlag legte. Völlig überrascht musste Frau H. in der Woche vor Weihnachten erfahren, dass die Haushaltsversicherung für die Behebung des Schadens nicht aufkommt, da sich herausstellte, dass der Brand durch Selbstverursachung entstand. Die Konsumentin zeigte sich mit der Preisvorstellung des Unternehmens nicht einverstanden, da ihr diese viel zu überteuert erschien. Hilfesuchend wandte sich Frau H. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit ihr Anliegen veröffentlicht wird.

Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach Kontaktaufnahme mit der Firma mabes Trocknung und Sanierung GmbH wurde eine Stellung bezüglich dieser Angelegenheit abgegeben, in welcher mitgeteilt wurde, dass die Rechnung korrigiert wird.

Probleme bei der Wien Energie Jahresabrechnung

Die Konsumentin beeinspruchte die ihr von der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG übermittelte Jahresrechnung: So war der Konsumentin etwa weder die Verrechnungsgrundlage klar (zugrunde liegenden KWh-Preise) noch konntesie die Höhe der geforderten Nachzahlung nachvollziehen. Dies insbesondere deshalb nicht, da sie den ihr per Post übermittelten AGB-Änderungen ausdrücklich widersprochen hatte – wodurch die höheren Tarife auch nicht zur Anwendung gelangen und sie ihren ursprünglichen Vertrag beibehalten sollte. Die Konsumentin versuchte vielfach, mit der Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG zur Abklärung der offenen Fragen in Kontakt zu treten. Da dies nicht bzw. nicht mit dem gewünschten Erfolg gelang (die KN erhielt vielfach unterschiedliche und sich widersprechende Auskünfte), wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich.

Der Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung übermittelten das Anliegen der Konsumentin (insb. eine aufgeschlüsselte Jahresabrechnung) an die Wien Energie Vertrieb GmbH & Co KG. Das Unternehmen nahm daraufhin direkt Kontakt mit der Konsumentin auf und unterbreitete ihr einen Kompromissvorschlag. Da die Konsumentin dies nicht akzeptieren – sondern genaue Aufklärung wollte, warum trotz ihres Widerspruches höhere Tarife zur Anwendung gelangen würden, urgierte der Konsumentenschutz Verband nochmals die Anliegen. Erst nach mehreren Kontaktaufnahmeversruchen konnte das Anliegen der Konsumentin zu ihrer Zufriedenheit geklärt werden.

Das goldene Feld der Fülle

Frau R. buchte für Sommer 2019 ein spirituelles Coaching um € 8.000,-. Da es während des Coachings zu Malversationen kam, forderte Frau R. € 6.000,- zurück und da sie mit dem Unternehmen Sandra Ledermüller (sundra.at) nicht mehr weiter wusste, bat sie den Konsumentenschutz Verband Österreich um Unterstützung.

Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine die Konsumentin zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Firma Sandra Ledermüller (sundra.at) bis Redaktionsschluss keine Reaktion in dieser Sache gezeigt.

verbraucher.at

Weitere Berichte zu den Fällen an denen wir täglich arbeiten, finden Sie unter www.verbraucher.at. Dieses Service wurde installiert um Verbraucher transparent zu informieren.

Vom Anfang
bis zum Ende

Desto eher uns die Situation geschildert wird, desto schneller können wir das betroffene Unternehmen kontaktieren und mit der Situation konfrontieren. In der Regel erhalten wir immer Fristgerecht eine Antwort um einen positiven Bericht/Ausgang der Situation zu berichten.

Wir arbeiten hart

Verfügbar für jeden

Zufriedene Konsumenten

Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen und bin mit deren Geltung einverstanden.

Brauchen Sie Hilfe?
Konsumentenschutz Wien - KSWien

Der Konsumentenschutz Wien hilft Ihnen und dient dem Allgemeinwohl. Detaillierte Informationen erhalten Sie über das Bundesministerium für Inneresunter der Registriernummer 999787602.

Vivenotgasse 8a, 1120 Wien

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 09:00 bis 12:30
Montag bis Donnerstag 13:00 bis 15:30
Außerhalb nur nach Terminvereinbarung.